Ob als Privatperson, Gruppe oder Unternehmen: Es gibt viele Möglichkeiten, uns zu unterstützen. Gerne finden wir gemeinsam die für Sie beste Lösung oder helfen bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!
Geburtstag, Jubiläum oder Hochzeit: Wünschen Sie sich doch eine Spende anstatt Geschenke. Gern schicken wir Ihnen Infomaterialien für Ihre Gäste und beraten zum Ablauf einer Anlassspende.
Viele Angehörige und Freunde möchten im Sinne eines Verstorbenen Gutes tun. Verzichten Sie auf Blumen- und Kranzspenden und und bitten um Spenden für unsere Stiftung.
Mit einer Spende, die uns regelmäßig und unabhängig von Projekten erreicht, können Sie viel bewirken. Denn manchmal sind es die kleinen Dinge die fehlen. Frische Blumen für die Gemeinschaftsräume im Carl-Ninck-Haus, eine mittellose Klientin hat ihr Handy verloren oder eines unserer Kinder ist aus seinem alten Fahrrad herausgewachsen. Als Freundin oder Freund der Stiftung Anscharhöhe unterstützen Sie uns dauerhaft. Registrieren Sie sich über unser Spendenformular. Per Lastschriftverfahren ziehen wir regelmäßig Ihre Spende ein. Als Dankeschön erhalten Sie alle drei Monate unsere Zeitschrift „Neues von der Anscharhöhe“ und sind bestens informiert. Kündigung jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich.
Gemeinsam Gutes tun, macht doppelt Freude! Laufen, radeln, golfen oder kicken Sie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Hamburg. Wir beraten und unterstützen gern bei Ihrem Charity Event.
Bei uns gibt es immer was zu tun. Machen Sie einen Freiwilligentag und werden mit Ihren Mitarbeitenden handwerklich oder gärtnerisch aktiv. Gemeinsam Gutes tun stärkt das Teamgefühl!
Gehaltsabrechnungen weisen hinterm Komma meistens einen Cent-Betrag auf. Wenn Sie und Ihre Mitarbeitenden sich dazu entscheiden, diese Beträge zu spenden, kommen mit der Zeit Summen zusammen, die in unserer Arbeit einen echten Unterschied machen können.
Das Aufsetzen eines Testaments gibt Ihnen die Möglichkeit mehr zu hinterlassen als Geld und Güter: Ihre Werte und Ideale. Bedenken Sie uns in Ihrem Testament – gestalten Sie die Zukunft der Menschen, die auf der Anscharhöhe leben. Mit einem Testament können Sie Ihren letzten Willen frei und unabhängig bestimmen. Übrigens: Sollten Sie keine Angehörigen haben und kein Testament vorliegen, fließt Ihr Erbe an das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.
Wenn Sie selbst eine Erbschaft gemacht haben und einen Teil davon spenden möchten, ist dieser Betrag in einem Zeitraum von 24 Monaten von der Erbschaftssteuer befreit. Wir informieren Sie gern und stellen den Kontakt zu erfahrenen Fachanwältinnen und Notaren her.
Neben einer Spende können Sie uns auch durch eine Zustiftung unterstützen. Das zugestiftete Kapital bleibt langfristig erhalten, während seine Erträge unserer Arbeit zugutekommen können. Zustifter:innen können innerhalb von zehn Jahren bis zu eine Million Euro steuerlich geltend machen.